Einfach buchen:

  • Für Buchungen können Sie rund um die Uhr unser Online-Buchungssystem nutzen. Sie finden es innerhalb des jeweiligen Kursangebotes.
  • Für Rückfragen und telefonische Buchungen stehen wir Ihnen gerne zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
  • Alternativ können Sie sich auch hier unsere Fax-Vorlage herunterladen.

Kennen Sie schon unser
Bonus-System
?


Immer aktuell

Unsere aktuellen Angebote finden Sie ebenfalls als RSS-Feed und unter twitter.com/afbsr:

RSS-Feed RSS-Feed Twitter


Akademie

für Bilanzierung. Steuern. Recht.

Landgrafenstraße 160
44139 Dortmund

Sie erreichen uns unter:

Fon: +49 (0) 231 7765480
Fax:  +49 (0) 231 7765481
E-Mail: office@afbsr.de
Web:    www.afbsr.de
Ihre AnsprechpartnerInnen


www.bilanzierung-steuern-recht.de
 

 

27.09.2010

Musterprotokoll für vereinfachte Verfahren ist keine Grundlage für eine GmbH-Gründung im „normalen“ Verfahren

Das OLG München hat mit Beschluss vom 12.5.2010 entschieden, dass im Falle einer GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren vorgesehene Musterprotokoll abgeändert wird, die allgemeinen Vorschriften für eine normale GmbH-Gründung Anwendung finden. (Quelle: OLG München vom 12.5.2010 – 31 Wx 19/10)

Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers

Das OLG München hat mit Beschluss vom 11.5.2010 entschieden, dass ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfungen unzulässig wird, soweit der Antragsteller seine Aktionärsstellung verliert. (Quelle: OLG München vom 11.5.2010 – 31 Wx 14/10)

Latente Einkommensteuer bei der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig

Der BFH hat durch Urteil vom 17.2.2010 entschieden, dass die auf geerbten Forderungen ruhende Einkommensteuerlast des Erben bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden kann. (Quelle: BFH vom 17.2.2010 – II R 23/09)

Steuerfreier Verkauf einer Internet-Domain

Das FG Köln hat durch Urteil vom 20.4.2010 entschieden, dass der Erlös aus einer Veräußerung einer Internet-Domain nicht der persönlichen Einkommensteuer unterliegt, sofern die Transaktion außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist liegt und der Veräußerer nicht gewerblich handelt. (Quelle: FG Köln vom 20.4.2010 – 8 K 3038/08)